Rechtsprechung
AG Wuppertal, 26.11.2015 - 34 C 171/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Wuppertal, 26.11.2015 - 34 C 171/15
Den Geschädigten trifft bereits keine Pflicht, die Versicherung über die beabsichtigte Veräußerung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Vorlage eines Restwertangebots zu geben (BGH 12.7.05 - VIZR 132/04 - NJW 05, 3134). - OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05
Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen …
Auszug aus AG Wuppertal, 26.11.2015 - 34 C 171/15
Das hier erkennende Gericht macht sich insoweit die zutreffenden Erwägungen des OLG Düsseldorf (VersR 06, 1657) zu eigen, wonach den Geschädigten keine derartige Obliegenheit trifft: "Grundsätzlich ist.der Geschädigte, wenn er von seiner Ersetzungsbefugnis nach § 249 Abs..2 BGB Gebrauch macht, - der Herr des Restitutionsgeschehens.